Rechtsanwältin


Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte
Insolvenzverwaltung

Insolvenzrechtliche Beratung / außergerichtliche Schuldenbereinigung

Forderungsinkasso und Debitorenmanagement

Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht

Vertragsgestaltung

Bankrecht,
Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht

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Geschlossen

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Mo, Di, Do                                      14:00  - 16:00
Kontakt

Beratungsfelder

Insolvenzrechtliche Beratung

Gerne berate ich Sie auf dem Gebiet des Insolvenzrechts.

Bevor es zur Beantragung eines solchen Verfahrens kommt, ist es ratsam zu prüfen, ob eine außergerichtliche Sanierung bzw. Schuldenbereinigung (bei Verbrauchern) in Betracht kommt.

Vor der Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ohnehin zwingend durchzuführen.
Oftmals lassen sich außergerichtlich Einigungen mit den Gläubigern finden; dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher.
Forderungsinkasso/Zwangsvollstreckung

Verschenken Sie kein Geld!

Im Rahmen des Forderungsinkassos ziehe ich Ihre überfälligen Forderungen außergerichtlich bzw. bei Nichtzahlung gerichtlich für Sie ein.

Sobald auf dem Rechtswege ein Titel erlangt wurde, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren (auch im benachbarten Ausland) eingeleitet. Vollstreckt werden kann in das Vermögen des Schuldners. Hierzu zählen auch Grundstücke, die bei Vorliegen der Voraussetzungen im Wege der Zwangsversteigerung verwertet werden können.

Vertragsgestaltung
 
Die Erstellung von Vertragsentwürfen oder die Prüfung eines vom Vertragspartner vorgelegten Vertragsentwurfes setzt sachbezogene Rechtskenntnisse und Erfahrung in der Rechtsanwendung voraus. Gerne erstelle ich einen Vertrag für Sie oder prüfe Ihren vorhandenen Entwurf, z.B. auf den Gebieten des Kredit- und Kreditsicherungsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts oder des Mietrechts.

Eine optimale Vertragsgestaltung kann aber nur dann gelingen, wenn der zu regelnde Sachverhalt gründlich aufgearbeitet, schriftlich fixiert und das Sachziel als Ausgangspunkt für das Rechtsziel klar definiert worden ist.

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